DEHOGA Brandenburg e.V.
Schwarzschildstraße 94, 14480 Potsdamm
Fon 0331 / 86 23 68, Fax 0331 / 86 23 81
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Tarifverträge im Gastgewerbe werden grundsätzlich regional abgeschlossenen. Eine stets aktuelle Übersicht über die Tarifgebiete, Laufzeiten, Allgemeinverbindlichkeiten, über wesentliche manteltarifliche Regelungen sowie Entgelte und Ausbildungsvergütungen bietet die Tarifsynopse des DEHOGA Bundesverbandes, die über www.dehoga-shop.de zu beziehen ist.
Im Gastgewerbe besteht ein flächendeckendes, funktionierendes Netz von Tarifverträgen. Durch erhebliche Tariferhöhungen nach der überstandenen Corona-Pandemie konnten die Löhne und Gehälter im Gastgewerbe deutlich gesteigert und die Arbeit für die Beschäftigten attraktiver gemacht werden.
Der Grad der Tarifbindung ist regional unterschiedlich hoch, die Mehrzahl der Betriebe orientiert sich jedoch unmittelbar oder mittelbar an Tarifverträgen.
Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT) ist in den Landesverbänden Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen möglich. Dabei ist jedoch insgesamt festzustellen, dass die überwiegende Zahl der Mitglieder sich für die Mitgliedschaft mit Tarifbindung entscheidet.
Daneben existiert ein bundesweit geltender Spezialtarifvertrag für die Systemgastronomie. Zu den Voraussetzungen der Anwendung dieses Tarifvertrages (formelles Aufnahmeverfahren) gibt ein Verfahrenstarifvertrag Auskunft. Interessenten können sich an die Fachabteilung Systemgastronomie im DEHOGA Bundesverband wenden.
Es gibt aufgrund der unterschiedlichen Wirtschaftslagen und Lebenshaltungskosten in den bundesländern regionale Unterschiede bei Löhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütungen in den verschiedenen Tarifgebieten. Diese haben sich jedoch in den letzten Jahren immer weiter angenähert.
Der DEHOGA Bundesverband hält für Mitglieder umfangreiche Analysen bereit. Die rund 250 Mitglieder der Tarifkommissionen der Länder werden darüber hinaus über einen Tarif-Newsletter über tarifliche Entwicklungen im DEHOGA und in anderen Branchen sowie über aktuelle tarifrechtliche Entwicklungen und tarifpolitische Diskussionen informiert.
Zuständiges Gremium für die Bereiche Arbeitsmarkt und Tarifpolitik, Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht beim DEHOGA ist der Bundesausschuss für Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik. Er ist mit Sachverständigen aus den Mitgliedsverbänden und Fachabteilungen besetzt und garantiert in dieser Zusammensetzung die branchenbezogene Erörterung und Aufbereitung der Sachprobleme aus diesen Bereichen und soll die qualifizierte Meinungsbildung auf Bundesebene fördern.