DEHOGA Brandenburg e.V.

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©DEHOGA 03/2023

Der DEHOGA zur Fortgeltung der 7% Mehrwertsteuer für Gastronomie und Hotellerie

Mit der Entfristung der 7% Mehrwertsteuer für die Gastronomie werden inmitten der multiplen Krisen dringend benötigte Perspektiven geschaffen. Gleichzeitig wird damit die überfällige steuerliche Gleichbehandlung von Essen hergestellt.

Nach realen Umsatzverlusten von 39,0% in 2020 und 40,1% in 2021 verbesserte sich in 2022 nach Wegfall der Corona-Auflagen im April die Umsatzentwicklung, blieb allerdings noch deutlich unter dem Vorpandemie-Niveau mit einem realen Minus von 12,5%.

Das dritte Verlustjahr in Folge und die aktuellen Herausforderungen für die Betriebe könnten kaum größer sein: enorme Kostensteigerungen bei Lebensmitteln, Energie und Gehältern, Mitarbeitermangel, Tilgung pandemiebedingter Kredite usw. Die Branche hat in erheblichem Maße Mitarbeiter verloren, diese zurückzuholen und neue zu gewinnen ist mit hohen Mehrkosten verbunden.

Die Branche wird trotz der Corona-Hilfen, die konsequent und richtig waren und für die wir dankbar sind, noch Jahre benötigen, um sich von der Pandemie zu erholen.

Angesichts der aktuellen und vielfältigen Herausforderungen sowie aus
Wettbewerbsgründen verbieten sich Steuererhöhungen. Und eine solche wäre das Auslaufen des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie und Hotellerie. Vielmehr ist es weiterhin dringend geboten, die steuerliche Gleichbehandlung von Essen dauerhaft beizubehalten. Dies ist die notwendige wie überfällige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Ertragskraft der Restaurants und Cafés und damit die zentrale Maßnahme zur Zukunftssicherung der Branche.

Für die Hotellerie gilt in 26 von 27 EU-Staaten der reduzierte Mehrwertsteuersatz. Dies ist somit in der EU die Regel und nicht die Ausnahme. Die Hotellerie steht im internationalen Wettbewerb. Seit Einführung des reduzierten Satzes in 2010 belegen Umsatz-, Arbeitsmarkt- und Steuerentwicklung die positiven Effekte dieser steuerpolitischen Maßnahme.

FAKTEN UND ARGUMENTE

  1. 7% Mehrwertsteuer leisten einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der gastronomischen wie kulinarischen Vielfalt in unserem Land. Restaurants, Cafés,  Bistros und Bars haben eine hohe Bedeutung für die Gesellschaft, sie sind ihre „öffentlichen Wohnzimmer“, beliebte Treffpunkte der Kommunikation und bieten den Gästen Kurzurlaub vom Alltag. Nie wurde es deutlicher als in den neun Lockdown-Monaten, wie sehr unsere Betriebe vermisst wurden und welchen Stellenwert sie für die Menschen in unserem Land haben. Die gastronomischen Betriebe schaffen Lebensqualität und erhöhen die Standortattraktivität in den Städten wie im ländlichen Raum.

  2. Mit 7% wurde die überfällige Gleichbehandlung gegenüber anderen Mitbewerbern geschaffen. Die reduzierte Mehrwertsteuer stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Gastronomie. In Zeiten, in denen der Lebensmitteleinzelhandel sowie Supermärkte und Tankstellen ihr verzehrfertiges Angebot To Go immer weiter ausbauen und damit klar in Konkurrenz zur klassischen Gastronomie treten, kommt es mehr denn je auf fairen Wettbewerb an. Es wäre widersprüchlich und wettbewerbsverzerrend, frisch zubereitetes Essen in unseren Restaurants ab 1. Januar 2024 wieder mit 19 Prozent zu besteuern, während auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Essenslieferung weiterhin nur 7% Mehrwertsteuer erhoben werden.

  3. Mit der dauerhaften Geltung von 7% Mehrwertsteuer wird der Branche die Wertschätzung gezeigt, die sie in den meisten EU-Ländern genießt. In 23 EU-Staaten (3 davon temporär) wird steuerlich kein Unterschied gemacht zwischen dem Essen aus dem Supermarkt, der Lieferung von Essen, dem Essen im Gehen, im Stehen und dem Essen im Restaurant (siehe DEHOGA-Karte „Mehrwertsteuersätze Gastronomie in der EU“).

  4. Klimaschutz und nachhaltiges Handeln rücken immer stärker in den Fokus der Politik, aber auch der Wirtschaft. Nie wurde intensiver darüber diskutiert, aber auch gehandelt als heute. Das Bewusstsein für die Ressourcenschonung, die Energieeffizienz und die Vermeidung unnötiger Abfälle wächst von Tag zu Tag. Da wäre es grotesk, wenn das auf dem Porzellanteller angerichtete Essen im Restaurant wie vor der Pandemie mit 19% besteuert würde und das Essen To Go, das verpackte Essen beim Lieferservice oder die Fertiggerichte aus dem Supermarkt weiterhin mit 7% besteuert würden.

  5. Steuersystematisch ist es nicht möglich, zwischen Lebensmitteln und Essen zur Mitnahme oder der Essenslieferung zu differenzieren. Deshalb ist es nur konsequent, Essen unabhängig von Zubereitung oder Verzehrort einheitlich mit 7% zu versteuern. Dieses ist in der EU die Regel und nicht die Ausnahme.

  6. 7% Mehrwertsteuer sichern und schaffen Arbeitsplätze. Gastronomie ist unglaublich arbeitsintensiv, auf den gleichen Umsatz kommen in der Gastronomie sechsmal so viele Beschäftigte wie im Lebensmitteleinzelhandel. In den zehn Jahren vor der Pandemie war die Branche ein unglaublicher Jobmotor – mit einem Zuwachs bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 36% im Gastgewerbe gegenüber der Gesamtwirtschaft mit 21% in den Jahren 2009 bis 2019. Wir schaffen Arbeitsplätze für Fachkräfte wie für Geringqualifizierte. An diese Beschäftigungserfolge wollen wir auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse wieder anknüpfen.

  7. 7% Mehrwertsteuer geben Spielräume für Investitionen und unterstützen eine nachhaltige Unternehmensführung. Restaurants und Cafés haben regelmäßig einen deutlich höheren Investitionsbedarf in Mobiliar, Design, Porzellan, Floristik etc. als Betriebe, die nur To Go oder Lieferservice anbieten. Sie realisieren nicht unerhebliche Umsätze in den entsprechenden Wirtschaftszweigen und sichern auch dort Arbeitsplätze. Die gastronomischen Betriebe schaffen Lebensqualität und leisten einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität der Innenstädte wie auch des ländlichen Raums.

  8. 7% Mehrwertsteuer fördern die frische Zubereitung und stärken die regionale Küche. Damit wird die Basis für regionale Wirtschaftskreisläufe mit Landwirten, Metzgern und Bäckereien und weiteren lokalen Händlern, Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben gelegt.

  9. 7% Mehrwertsteuer fördern gute und gesunde Ernährung – auch und gerade in den Schulen und Kitas. Alle Kinder und Jugendlichen sollten sich unabhängig der familiären Situation und des finanziellen Backgrounds der Eltern in den Bildungseinrichtungen gesund, ausgewogen und nachhaltig ernähren können. Mit mehr finanziellen Möglichkeiten beim Kauf von regionalen wie ökologisch erzeugten Lebensmitteln, insbesondere auch von hochwertigem Obst und Gemüse, kann das Angebot einer ernährungsphysiologisch ausgewogenen Kost für die Kinder ausgeweitet werden – und das zu bezahlbaren Preisen. Für die Sicherstellung der Ernährungsqualität bei zugleich akzeptablen Elternbeiträgen, muss der Mehrwertsteuersatz für Kita- und Schulverpflegung deshalb bei 7% bleiben. Mit der dauerhaften Anwendung von 7% in der Kita- und Schulverpflegung würden Gesellschaft und Politik der Ernährung unserer Kinder die Wertschätzung zeigen, die immer wieder betont wird und damit einen wichtigen Beitrag zur aktiven Gesundheitsprävention leisten.

  10. Für die Attraktivitätssteigerung der Innenstädte ist ein vielfältiges gastronomisches Angebot von Restaurants und Cafés unverzichtbar. Zukunftssicherung für unsere Innenstädte zu betreiben, ist nach der Pandemie das Gebot der Stunde. Dies gelingt nur mit wettbewerbsfähigen Marktteilnehmern. Die 7% leisten einen direkten Beitrag zur Existenzsicherung und fördern Existenzgründungen, dies kommt den Zentren in Groß- wie auch in Kleinstädten zugute. Das Vorhandensein eines vielfältigen Gastronomieangebots erhöht die Lebensqualität für die Einwohner einer Kommune. Restaurants und Cafés schaffen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und Minijobs für Schüler, Studenten und Rentner.

  11. 7% Mehrwertsteuer können helfen, die erheblichen Kostensteigerungen insbesondere in den Bereichen Personal, Lebensmittel und Energie abzumildern. Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns hat zu 15-25% höheren Personalkosten geführt. Zudem hat die Pandemie den Arbeitskräftemangel erheblich verschärft. Rund 100.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hat das Gastgewerbe in 2021 an andere Branchen verloren. Mitarbeiter zurückzuholen und neue zu gewinnen, ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Auch dafür ist die dauerhafte Geltung von 7% Mehrwertsteuer von elementarer Bedeutung. Hinzukommen steigende Energiekosten und Lebensmittelpreise. Die Preissensibilität der Verbraucher setzt notwendigen Preisanpassungen auch Grenzen, auch die gegenwärtige Inflation wirkt sich zunehmend negativ auf den privaten Konsum aus.

  12. Nur mit 7% Mehrwertsteuer sind die Betriebe in der Lage, pandemiebedingte Kredite zu tilgen sowie wieder Rücklagen für Investitionen und Altersvorsorge aufzubauen. Die Herausforderungen sind gewaltig. Das Gastgewerbe ist die von der Corona-Pandemie größte hauptbetroffene Branche. Neun Monate Lockdown sowie monatelange weitreichende und massive Einschränkungen haben tiefe Spuren hinterlassen. Die Konten sind leer, Eigenkapital in Fremdkapital verwandelt, Rücklagen aufgebraucht.

  13. Der isolierte, statische Blick auf die mit der Fortsetzung des reduzierten Satzes vermeintlich verbundenen Umsatzsteuerausfälle (Bund: 1,629 Mrd. Euro/ Länder: 1,394 Mrd. Euro/ Gemeinden: 61,7 Mio. Euro) berücksichtigt nicht die vielfältigen positiven Effekte, die diese steuerpolitische Maßnahme mit sich bringt:

    • Existenzsicherung
    • Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze und Ausbildungsstellen
    • Förderung der Investitionstätigkeit, wovon die Industrie profitiert
    • Möglichkeiten, coronabedingte Kredite zu tilgen
    • Investitionen in Nachhaltigkeit
    • Notwendige Rücklagen für das Alter wieder aufzufüllen
    • Fazit: Mit der Entfristung der 7% Mehrwertsteuer wird die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftssicherung der Gastronomie gestärkt.

    • Das enorme Potenzial positiver Effekte einer solchen steuerpolitischen Maßnahme zeigen die Entwicklungen in der Beherbergungsbranche. Die Reduktion des Mehrwertsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen zum 1. Januar 2010 hat sich eindeutig positiv auf Umsatz, Beschäftigung und Investitionstätigkeit in den Betrieben des deutschen Beherbergungsgewerbes ausgewirkt. Hiervon profitieren Gäste, der Tourismusstandort Deutschland und die gesamte Gesellschaft nachhaltig – und nicht zuletzt der Fiskus. Bereits im Jahr 2015 war das Umsatzsteueraufkommen im Beherbergungsgewerbe wieder um 73 Millionen Euro höher als 2009, dem Jahr vor der Mehrwertsteuersenkung. 2019 belief sich das Plus für den Staat gegenüber 2009 mit 19 Prozent sogar auf 762 Millionen Euro.

    • Auch in Europa ist der reduzierte Mehrwertsteuersatz im Beherbergungsgewerbe die Regel, nicht die Ausnahme. In 26 von 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt ein reduzierter Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie (siehe DEHOGA-Karte „Mehrwertsteuersätze Hotellerie in der EU“). Die Hotellerie steht im internationalen Wettbewerb. Insoweit war die Senkung der Mehrwertsteuer auf Übernachtungen zum 1. Januar 2010 richtig und konsequent. Die Entwicklung der Umsätze, des Steueraufkommens und der Arbeitsplätze bestätigt dies eindrucksvoll.
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