DEHOGA Brandenburg e.V.
Schwarzschildstraße 94, 14480 Potsdamm
Fon 0331 / 86 23 68, Fax 0331 / 86 23 81
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Beitragsstufe | Anzahl der Beschäftigten | Beitrag in EURO | |
---|---|---|---|
Quartal | Jahr | ||
1 | 0-2 | 116,66 | 455,73 |
2 | 3-5 | 129,73 | 506,89 |
3 | 6-10 | 147,98 | 577,92 |
4 | 11-15 | 171,89 | 670,25 |
5 | 16-20 | 203,96 | 795,27 |
6 | 21-30 | 245,02 | 954,38 |
7 | 31-40 | 296,51 | 1.154,71 |
8 | 41-50 | 356,57 | 1.387,71 |
9 | 51-75 | 435,32 | 1.693,15 |
10 | 76-100 | 532,34 | 2.069,63 |
11 | 101-150 | 671,51 | 2.610,92 |
12 | über 150 | 948,77 | 3.687,80 |
Außerordentliche Mitglieder entsprechend §3 der Satzung des Verbandes, die beabsichtigen, im Verbandsgebiet ein Gaststättengewerbe zu betreiben (Existenzgründer), zahlen bis zur Eröffnung und max. ein Jahr nach Eröffnung einen halben Jahresbeitrag der Beitragsstufe 1. Nach einem Jahr ordentlicher Mitgliedschaft wird der Beitrag in der zu entsprechenden Beitragsstufe erhoben. Für Saisonbetriebe (Unternehmen die mindestens 4 Monate geschlossen sind) sowie Foodtrucks und Imbisse werden 50% der jeweiligen Beitragsstufe fällig.
Außerordentliche Mitglieder entsprechend § 3 der Satzung des Verbandes, die aus einer ordentlichen Mitgliedschaft heraus endgültig jegliche gastgewerbliche Tätigkeit eingestellt haben, zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von 80,- EUR. Dieser ist zum 03.01. eines jeden Jahres fällig. Für bis zum 31.12.2005 bestehende Mitgliedschaften nach Einstellung der gastgewerblichen Tätigkeit bleibt der Jahresbeitrag in Höhe von 50,- EUR unbegrenzt bestehen.
Beitragsnachlässe können nur einmal in Anspruch genommen werden. Dabei ist der jeweilig höchste Beitragsnachlass anzusetzen.
Ist eine Beitragsforderung gegen ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder uneinbringlich, kann die Delegiertenversammlung auf Antrag des Präsidiums die Forderung niederschlagen.
Der Verband kann sich zum Zwecke des Beitragseinzuges, der Überwachung der Beitragszahlung und der Beitragsbeitreibung der Leistungen Dritter bedienen.
Die Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung durch die Delegiertenversammlung in Kraft.
Potsdam, 27. März 2023