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Tourismusbranche setzt große Hoffnung in die neue Brandenburger Umgangsverordnung!

Testpflicht bei der aktuellen Inzidenz nicht mehr angebracht und stößt auf Unverständnis bei Unternehmern und Gästen

(Potsdam, 11.06.21) Wenngleich die neue Umgangsverordnung den Wegfall der Testpflicht für die Außengastronomie in Aussicht stellt und auch die Gästeanzahl an einem Tisch steigen soll, so sprechen sich nach Umfrage des Branchenverbandes DEHOGA fast 95% der Unternehmer der Branche für einen kompletten Wegfall der Testpflicht aus! Das belegt, dass die Gäste, angesichts der anhaltend niedrigen Inzidenz, kein Verständnis mehr für die Einschränkungen in Form von Tests haben.

Dazu der Brandenburger DEGHOGA Präsident Olaf Schöpe: “Angesichts der aktuellen Inzidenzlage ist es Gästen und Unternehmen nicht mehr vermittelbar, an einer Testpflicht in welcher Form auch immer festzuhalten. Durch Hygienemaßnahmen, Nachverfolgbarkeit, Abstände und Maskenpflicht in Innenräumen sind genug Sicherheitsstandards geschaffen worden. Darüber hinaus ist in Lüftungsanlagen investiert worden, wird im Innenbereich regelmäßig gelüftet. Das muss sich jetzt auch in einer neuen Umgangsverordnung widerspiegeln! Ein Testnachweis bei Anreise im Hotel und dann sollte es auch genug sein! Wir haben in Deutschland keine Hochrisikogebiete mehr! Es kann nicht sein, dass es leichter ist im Ausland Urlaub zu machen, als in Brandenburg!“

Nach Aussage einer Vielzahl von Unternehmen der Branche können 65% der Unternehmen unter den aktuellen Corona-Auflagen nicht wirtschaftlich arbeiten! Die Unternehmen der Branche haben im Mai zum Teil noch einmal Umsatzrückgänge von 70% zum Vorjahr zu verkraften und viele Unternehmen sehen ihren Betrieb in seiner Existenz bedroht!

Präsident Schöpe fordert: „Wenn eine neue Umgangsverordnung kommt, muss sie dem Namen auch gerecht werden und die aktuelle Entwicklung muss sich darin widerspiegeln. Bei einer Gültigkeit von 4 Wochen müssen klare, verständliche Regeln für alle her, die nachvollziehbar sind und auch in 2 oder 3 Wochen noch praktizierbar und vermittelbar sind! Wir sollten hier auch nicht über das Ziel hinaus schießen und schärfere Regeln als in den Nachbarbundesländern formulieren. Eineinhalb Jahre „Pandemieerfahrung“ muss sich jetzt auch mal in einer verständlichen Verordnung seinen Niederschlag finden!“

 

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