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Update zur Thomas Cook Insolvenz

Reisen bis Ende Oktober wurden abgesagt!

Nachdem am Montag bereits die britische Thomas Cook-Mutter Insolvenz angemeldet hatte und in Deutschland zwei Tage lang eine Notgeschäftsführung lief, war am Mittwoch der deutsche Reiseveranstalter Thomas Cook gezwungen, die Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Hiervon betroffen sind die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin.

Das Amtsgericht Bad Homburg hat die Juristen Ottmar Hermann, Julia Kappel-Gnirs und Fabio Algari zu vorläufigen Insolvenzverwaltern der deutschen Thomas-Cook-Reiseveranstalter bestellt. Die drei Insolvenzrechtler sind Partner der Kanzlei Hermann Wienberg Wilhelm.

Zwar steht im Mittelpunkt der Medienberichterstattung die Situation von Reisenden im Ausland, doch auch einige deutsche Hotels, vor allem in den deutschen Feriendestinationen, sind von der beantragten Einleitung des Insolvenzverfahrens betroffen, da die betroffenen Veranstaltermarken auch Übernachtungen in Deutschland vertrieben haben. Verunsicherung und wirtschaftliche Schäden waren und sind die Folge. Die Ereignisse haben sich in den vergangenen Tagen überschlagen und die Rechtslage zu vielen Fragen war und ist nicht eindeutig.

Klarer ist nun die Situation für den Monat Oktober 2019. Auf der offiziellen Webseite von Thomas Cook Deutschland wird derzeit unter anderem folgende Information (abgerufen am 27.09.2019, 14:25 Uhr) kommuniziert:

„Sehr geehrte Gäste,

am 25.09.2019 war der deutsche Reiseveranstalter Thomas Cook gezwungen, die Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Hiervon betroffen sind die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reise und Air Marin.

Alle abreisenden Gäste der genannten Veranstaltermarken bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten.“

Das heißt, dass Hotels die über die betroffenen Veranstalter gebuchten Zimmer für den Zeitraum Oktober 2019 kurzfristig neu vertreiben können.In diesem Falle sollte allerdings schriftlich gegenüber Thomas Cook zuvor erklärt werden, dass man aufgrund der öffentlichen Mitteilung von Thomas Cook vom 27.09.2019 von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch macht und von den für den Zeitraum Oktober 2019 bestehenden Hotelverträgen zurücktritt.

Für spätere Reisetermine nach dem 31.10.2019 steht die Entscheidung noch aus, ob diese Reisen durchgeführt werden können. Wir erwarten für den Buchungszeitraum ab 01.11.2019 eine rechtzeitige Information seitens der vorläufigen Insolvenzverwalter.

DEHOGA und Hotelverband stehen gemeinsam in Kontakt mit Insolvenzrechtsexperten einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei, um die offenen Fragen zu klären. Auch der Kontakt zu den zuständigen vorläufigen Insolvenzverwaltern wurde seitens der mit uns kooperierenden Kanzlei hergestellt. Wir werden Sie zu diesem Thema weiter auf dem Laufenden halten!

Quelle: IHA und thomascook.de


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