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HOGA Brandenburg fordert praxisorientierte Regelungen zum Nichtraucherschutz

Die gestern in Potsdam durch Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler vorgestellten Eckpunkte für ein brandenburgisches Nichtraucherschutzgesetz benachteiligen über 2.000 gastronomische Betriebe.

Der HOGA Brandenburg bekräftigt seine Position, dass der Nichtraucherschutz in der Gastronomie im Rahmen der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit und der Gastfreundschaft gegenüber nicht rauchenden wie auch rauchenden Gästen gelöst werden kann. Immerhin gibt es deutschlandweit zwischenzeitlich 11% rauchfreie Betriebe und Unternehmen mit getrennten Nichtraucherbereichen; noch vor 2 Jahren wäre das undenkbar gewesen. Diesen Prozess hat der Verband im Land Brandenburg angestoßen und aktiv begleitet. Die positiv einzuschätzende Entwicklung zu mehr rauchfreien Angeboten in der Gastronomie ist nicht mehr aufzuhalten.

Der HOGA Brandenburg begrüßt die Ankündigung zur Einführung eines gesetzlichen Rauchverbotes in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen – mit Ausnahme der Gastronomie. Hier hat der Verband immer wieder eine differenzierte Betrachtungsweise gefordert. Der HOGA Brandenburg unterstützt jedoch die Ankündigung der Landesregierung für eine einheitliche Vorgehensweise in Berlin und Brandenburg.

Die Entscheidung der Ministerpräsidenten vom 22.03.2007 geht nach den Ergebnissen der Gesundheitsministerkonferenz im Februar in die richtige Richtung – Ausnahmen werden also bundesweit zugelassen. Allerdings sind diese im Rahmen der Landesgesetzgebung nun auch für das Land Brandenburg zu definieren.

Sollte künftig nur noch in „komplett abgetrennten … Nebenräumen“ das Rauchen erlaubt sein, werden bis zu 600 gastronomische Betriebe, insbesondere in der Fläche des Landes Brandenburg, in ihrer Existenz gefährdet sein. Uwe Strunk, Hauptgeschäftsführer des HOGA Brandenburg: „Die Dorfgaststätte lebt nicht vom Tourismus, sondern den ansässigen Bürgern. Wenn dort abends zum Feierabendbier die Zigarette nicht mehr erlaubt ist, bleiben die Bürger zu Hause und die ohnehin niedrigen Umsätze gehen weiter in den Keller. Auch verfügen Kneipen und Cafes oft nicht über „Nebenräume“, so dass diese Betriebe benachteiligt sind.“ Gleichfalls sind eindeutige und praxisgerechte Anforderungen für diese sogenannten „Nebenräume“ zu definieren.

Das geplante Inkrafttreten des Gesetzes zum Jahresanfang 2008 führt in unseren Betrieben zwangsläufig zu einer zusätzlichen Umsatzdelle. Gerade in den Anfangsmonaten eines Jahres wirken sich saisonale Schwankungen bei der Umsatzentwicklung in unserer Branche besonders aus. Weitere Einbußen durch weniger Gäste gerade zum Jahresanfang sind in unseren Betrieben nicht verkraftbar.

Die in den Bundesländern zwischenzeitlich vorliegenden und unterschiedlichen Gesetzesentwürfe waren im Rahmen der föderalen Strukturen nicht anders zu erwarten. Uwe Strunk: „Der Diskussionsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Wir sind überzeugt, dass die brandenburgische Landesregierung zu einer praxisorientierten Regelung zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie unter Abwägung wirtschafts- und gesundheitspolitischer Aspekte findet.“


Olaf Schöpe

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