DEHOGA Brandenburg e.V.
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©DEHOGA 01/2024
Das Urheberrechtsgesetz gibt jedem Urheber eines künstlerischen Werkes das Recht, sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Will ein Dritter das Werk gewerblich nutzen, so muss er hierzu grundsätzlich zuvor die Einwilligung des Urhebers einholen und eine angemessene Vergütung zahlen. Da es den Urhebern praktisch nicht möglich ist, ihre Urherberrechte einzeln zu vertreten, haben sie nach dem Urheberrechtsgesetz und dem Verwertungsgesellschaftsgesetz (VGG) die Möglichkeit, ihre Rechte und Ansprüche durch Verwertungsgesellschaften geltend machen zu lassen. Aus den gleichen Gründen haben sich auf der anderen Seite die Musiknutzer zur Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) zusammengeschlossen. Als einer der größten Vertreter von Musiknutzern ist der DEHOGA Bundesverband Mitglied im BVMV.
In der Mehrzahl der Cafés, Restaurants, Hotels etc. wird Musik gespielt, läuft das Radio oder der Fernseher. Die GEMA vertritt in Deutschland die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte der Komponisten, Musiker oder Verleger, die bei ihr Mitglied sind. Damit ist sie die für das Gastgewerbe bedeutendste Verwertungsgesellschaft für musikalische Werke. Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (www.veranstalterverband.de) verhandelt mit der GEMA die Höhe der einschlägigen Tarife und schließt entsprechende Rahmenverträge ab. Den Mitgliedern des DEHOGA wird aufgrund des bestehenden Rahmenvertrages ein Rabatt von 20 Prozent auf alle GEMA-Gebühren eingeräumt (sogenannter "Gesamtvertragsnachlass" oder "Verbandsnachlass").
Damit dem jeweiligen berechtigten einzelnen Mitglied der Rabatt von der GEMA gewährt werden kann, melden die jeweiligen DEHOGA-Landesverbände die jeweilige Mitgliedschaft und die Bestandsdaten der Berechtigten an die GEMA, die diese Daten dann als Verantwortliche i.S.d. Datenschutz-Grundverordnung verarbeiten wird.
Mitglieder der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) sind:
Seine Repräsentanz hat der BVMV seit 1981 in der Geschäftsstelle des DEHOGA Bundesverbandes. Der Vorstand besteht aus: Guido Zöllick (DEHOGA Bundesverband) als Vorsitzender sowie Dr. Klaus Ritgen (DLT) und Tim Christiansen (HDE) als stellvertretende Vorsitzende. Geschäftsführerin der Bundesvereinigung der Musikveranstalter ist Ingrid Hartges.
Für weitere Informationen: www.veranstalterverband.de
Die Steuer- und Abgabenlast hat für das Gastgewerbe einen Höchststand erreicht, der von den Betrieben kaum noch zu schultern ist. Hierzu tragen auch die ständigen Steigerungen der Vergütungssätze für die Musiknutzung bei. Nutzer und Nutzervereinigungen sind bei den von GEMA, GVL oder VG Media in letzter Zeit geforderten Tariferhöhungen nicht ausreichend geschützt. Dies beeinträchtigt die Akzeptanz des Urheberrechts und der Verwertungsgesellschaften in steigendem Maße.
Der DEHOGA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter fordern mehr Aufsicht und Kontrolle über die Verwertungsgesellschaften und sorgfältige Prüfung der von den Verwertungsgesellschaften einseitig festgelegten Tarife. Die Tarife müssen angemessen sein und ihre Erhöhung muss sich an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und an der wirtschaftlichen Nutzung der musikalischen Urheberrechte orientieren.