DEHOGA Brandenburg e.V.

Schwarzschildstraße 94, 14480 Potsdamm
Fon 0331 / 86 23 68, Fax 0331 / 86 23 81
info​[at]​dehoga-brandenburg.de, www.dehoga-brandenburg.de

Warum lohnt es sich für Sie Mitglied im DEHOGA Brandenburg zu werden?

 Der DEHOGA Brandenburg bietet Ihnen:

  • kostenlose Rechtsberatung
  • kompetente Betriebsberatung
  • Weiterbildung an der DEHOGA-Akademie
  • Deutsche Hotelklassifizierung und Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen
  • regelmäßig aktuelle Informationen aus erster Hand
  • ein starkes Netzwerk zum Wissens- und Erfahrungsaustausch
  • Qualitäts- und Marketinginitiativen
  • Veranstaltungen, wie Stammtische und Branchentage
  • zahlreiche Sparvorteile

Je mehr Mitglieder der Verband hat, umso stärker wird er und je mehr sich die einzelnen Mitglieder aktiv einbringen, desto mehr profitieren sie von der Mitgliedschaft im Verband. Deshalb – engagieren Sie sich und nutzen Sie die Vorteile der Mitgliedschaft im DEHOGA Brandenburg – es zahlt sich aus!

Der DEHOGA vertritt die Inhaberinnen und Inhaber aller gastgewerblichen Betriebsarten. Natürlich sind das Restaurants und Hotels, Mitglied im Verband sind aber auch beispielsweise Eiscafés, Bars, Diskotheken, Systemgastronomie- und Catering-Unternehmen. Gründerinnen und Gründer können in der Zeit vor der Betriebsübernahme schon Mitglied sein und die Dienstleistungen des Verbandes vergünstigt nutzen.

Die Mitgliedschaft kann bis zum 30.06. mit Wirkung zum 31.12. eines jeden Jahres gekündigt werden. Bei Gewerbeabmeldungen gilt ein Sonderkündigungsrecht. Existenzgründer, die noch keinen Betrieb führen, können auch erst einmal auf befristete Zeit dabei sein.

Wie viel Mitgliedsbeitrag Sie zahlen, hängt davon ab, wie groß Ihr Betrieb ist, genauer gesagt, wie viele Mitarbeiter Sie haben. Den Mitgliedsbeitrag können Sie selbstverständlich als Betriebsausgabe steuerlich in vollem Umfang geltend machen.  

§ 2 Beitragshöhe

  1. Gemäß Satzung des Hotel- und Gaststättenverbandes Brandenburg e.V. gibt es ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder.
  2. Die Beitragshöhe für ordentliche Mitglieder ergibt sich aus der nachfolgenden Beitragstabelle. Der Maßstab der Beitragsstufen ist dabei die Anzahl der Vollbeschäftigten gemäß § 3.

    Beitragsstufe Anzahl der
    Beschäftigten
    Beitrag in EURO
    Monat Jahr
    1 0-2 34,31 411,78
    2 3-5 38,38 460,50
    3 6-10 44,01 528,15
    4 11-15 51,34 616,09
    5 16-20 61,26 735,15
    6 21-30 73,89 886,69
    7 31-40 89,79 1.077,48
    8 41-50 108,28 1.299,38
    9 51-75 132,52 1.590,28
    10 76-100 162,40 1.948,83
    11 101-150 205,36 2.464,34
    12 über 150 290,83 3.489,94
    Stand der Mitgliedsbeiträge ab 28. März 2023

  3. Außerordentliche Mitglieder entsprechend § 3 der Satzung des Verbandes, die beabsichtigen, im Verbandsgebiet ein Gaststättengewerbe zu betreiben (Existenzgründer), zahlen bis zur Eröffnung des Betriebes einen Jahresbeitrag entsprechend Beitragsstufe 1. Mit Ausübung des Gaststättengewerbes gilt § 3 Abs. 3 der Satzung des Verbandes.
  4. Außerordentliche Mitglieder entsprechend § 3 der Satzung des Verbandes, die aus einer ordentlichen Mitgliedschaft heraus endgültig jegliche gastgewerbliche Tätigkeit eingestellt haben, zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von 80,- EUR. Dieser ist zum 03.01. eines jeden Jahres fällig. Für bis zum 31.12.2005 bestehende Mitgliedschaften nach Einstellung der gastgewerblichen Tätigkeit bleibt der Jahresbeitrag in Höhe von 50,- EUR unbegrenzt bestehen.
  5. Fördermitglieder gem. § 3 Abs. 4 der Satzung des Verbandes entrichten einen Beitrag in Höhe von jährlich mindestens 600,00 EUR. Über abweichende Regelungen zu den Mitgliedsbeiträgen der Fördermitglieder entscheidet auf Antrag des Fördermitgliedes das Präsidium. Die Beitragshöhe für Fördermitglieder wird durch Beschluss des Präsidiums festgelegt. Die Beitragshöhe für zum 31.12.2005 bestehende Fördermitgliedschaften bleibt ohne Änderungen bestehen.
  6. Ehrenmitglieder entsprechend § 4 der Satzung des Verbandes sind auf Dauer ihrer Mitgliedschaft vom Beitrag befreit.

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Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die umfassenden Leistungen des Verbandes und die Vorteile, die Sie als DEHOGA-Mitglied genießen können.

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