DEHOGA Brandenburg e.V.
Schwarzschildstraße 94, 14480 Potsdamm
Fon 0331 / 86 23 68, Fax 0331 / 86 23 81
info[at]dehoga-brandenburg.de, www.dehoga-brandenburg.de
Der DEHOGA Brandenburg bietet Ihnen:
Je mehr Mitglieder der Verband hat, umso stärker wird er und je mehr sich die einzelnen Mitglieder aktiv einbringen, desto mehr profitieren sie von der Mitgliedschaft im Verband. Deshalb – engagieren Sie sich und nutzen Sie die Vorteile der Mitgliedschaft im DEHOGA Brandenburg – es zahlt sich aus!
Der DEHOGA vertritt die Inhaberinnen und Inhaber aller gastgewerblichen Betriebsarten. Natürlich sind das Restaurants und Hotels, Mitglied im Verband sind aber auch beispielsweise Eiscafés, Bars, Diskotheken, Systemgastronomie- und Catering-Unternehmen. Gründerinnen und Gründer können in der Zeit vor der Betriebsübernahme schon Mitglied sein und die Dienstleistungen des Verbandes vergünstigt nutzen.
Die Mitgliedschaft kann bis zum 30.06. mit Wirkung zum 31.12. eines jeden Jahres gekündigt werden. Bei Gewerbeabmeldungen gilt ein Sonderkündigungsrecht. Existenzgründer, die noch keinen Betrieb führen, können auch erst einmal auf befristete Zeit dabei sein.
Wie viel Mitgliedsbeitrag Sie zahlen, hängt davon ab, wie groß Ihr Betrieb ist, genauer gesagt, wie viele Mitarbeiter Sie haben. Den Mitgliedsbeitrag können Sie selbstverständlich als Betriebsausgabe steuerlich in vollem Umfang geltend machen.
Beitragsstufe | Anzahl der Beschäftigten | Beitrag in EURO | |
---|---|---|---|
Monat | Jahr | ||
1 | 0-2 | 34,31 | 411,78 |
2 | 3-5 | 38,38 | 460,50 |
3 | 6-10 | 44,01 | 528,15 |
4 | 11-15 | 51,34 | 616,09 |
5 | 16-20 | 61,26 | 735,15 |
6 | 21-30 | 73,89 | 886,69 |
7 | 31-40 | 89,79 | 1.077,48 |
8 | 41-50 | 108,28 | 1.299,38 |
9 | 51-75 | 132,52 | 1.590,28 |
10 | 76-100 | 162,40 | 1.948,83 |
11 | 101-150 | 205,36 | 2.464,34 |
12 | über 150 | 290,83 | 3.489,94 |
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Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die umfassenden Leistungen des Verbandes und die Vorteile, die Sie als DEHOGA-Mitglied genießen können.
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