DEHOGA Brandenburg e.V.
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Bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsprozess stehen Politik, Gesellschaft und Wirtschaft noch am Anfang. Die Betriebe des Gastgewerbes wollen gerne ihren Beitrag zur bestmöglichen Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive leisten. Denn eine gelingende Arbeitsmarktintegration ist einer der wichtigsten Punkte überhaupt, wenn man die Akzeptanz in der Bevölkerung sichern will.
Wir als Branche der Gastfreundschaft bieten allen interessierten und engagierten Flüchtlingen Chancen auf Ausbildung und Beschäftigung und sagen unsere gesellschaftliche Unterstützung zu.
Mehr als 30 Prozent unserer Beschäftigten haben schon heute eine ausländische Staatsangehörigkeit, noch weit mehr ausländische Wurzeln. Keine andere Branche ist so international wie das Gastgewerbe. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit besitzen 338.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte keine deutsche Nationalität, das sind 31,9 Prozent (Stichtag 30. Juni 2017).
Dazu kommen tausende Betriebsinhaber mit Migrationshintergrund. Die Vielfalt der kulinarischen Angebote verdanken wir unseren Unternehmern und Mitarbeitern aus allen Ländern und Kulturräumen der Welt. Menschen aus über 150 Nationen verdienen ihren Lebensunterhalt in der heimischen Gastronomie und Hotellerie. Unsere Internationalität ist ein Gewinn für Mitarbeiter, Betriebe und die zunehmende Zahl von Gästen aus dem Ausland.
Bei den Flüchtlingen, bei denen absehbar ist, dass sie über längere Zeit legal in Deutschland bleiben werden, muss dafür gesorgt werden, dass sie mit legaler Arbeit selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen oder zumindest dazu beitragen können. Dafür sind sie entsprechend ihres Alters, ihrer Qualifikation und ihrer Deutschkenntnisse als Fachkräfte, Hilfskräfte, Auszubildende oder Praktikanten zu integrieren. Instrumente der Arbeitsmarktpolitik, insbesondere zur Sprachförderung sind intelligent zu nutzen. Jedoch hat der erste Arbeitsmarkt Priorität und ist – auch bei Aushilfstätigkeiten – künstlich geschaffenen und teuren Ein-Euro-Jobs vorzuziehen. Gerade die duale Ausbildung in einem gastgewerblichen Beruf ist niemals verlorene Zeit. Damit können Flüchtlinge auch nach einer möglichen Rückkehr in ihre Heimat oder sonst überall auf der Welt gute Arbeit finden.
Gerade in unserer Branche kann die Ausbildung und Beschäftigung von Asylbewerbern zur Arbeits- und Fachkräftesicherung beitragen. Im Gastgewerbe gibt es seit Jahren ein starkes Beschäftigungswachstum (38,4 Prozent Plus bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den letzten zehn Jahren). Derzeit gibt es 37.289 bei der BA als offen gemeldete Stellen (Stand: Feb. 2018). Aus die-sem Grund werden Arbeitsplätze und Ausbildungsanstrengungen für bereits heute in Deutschland lebende Menschen durch zusätzliche Angebote für Flüchtlinge in keiner Weise gefährdet.
DEHOGA-Umfrage: Jeder fünfte Betrieb beschäftigt Flüchtlinge
20,9 Prozent der befragten DEHOGA-Betriebe (absolut: 447 Betriebe) beschäftigen Flüchtlinge. In diesen Betrieben sind 1014 Flüchtlinge beschäftigt. 450 Flüchtlinge befinden sich zudem in einer Ausbildung. 448 Flüchtlinge sind Praktikanten oder befinden sich in einer Einstiegsqualifizierung. Insgesamt planen 72 Prozent der befragten Unternehmer eine Übernahme bzw. eine Festanstellung der Flüchtlinge. Diese Zahlen liefert eine Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes und seiner 17 Landesverbände. Die Online-Umfrage, an der sich 2.157 Betriebe bundesweit beteiligt haben, ist nicht repräsentativ, liefert jedoch ein gutes Stimmungsbild.
Als größte Herausforderungen nennen die Betriebe fehlende Deutschkenntnisse (63,3 Pro-zent), fehlende Arbeitsgenehmigungen (41,1 Prozent), große kulturelle Unterschiede (23,1 Prozent) und fehlende fachliche Qualifikation (21,7 Prozent). Fast jeder fünfte Betrieb (18,7 Prozent) kritisiert zudem, dass es trotz Bemühens nicht mit der Vermittlung geklappt habe.
All diese kritischen Hinweise zeigen Politik und Verwaltung auf, wo der Schuh drückt. Hier erwarten wir schnelle, unbürokratische und praxisnahe Regelungen. Insbesondere eine Berufsausbildung ist ohne ausreichende Deutschkenntnisse nicht vorstellbar, da die Azubis dem Berufsschulunterricht folgen und eine Prüfung in deutscher Sprache ablegen müssen. Auch liegen zielgruppengerechte kürzere Ausbildungsgänge im Interesse der Flüchtlinge.
DEHOGA begrüßt Integrationsgesetz
Das im August 2016 in Kraft getretene Integrationsgesetz stellt einen wichtigen Schritt dar. Ein rechtssicheres Aufenthaltsrecht für alle Flüchtlinge für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung und zwei Jahre danach (3+2 Regelung), gibt Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden die nötige Rechtssicherheit. Auch die weitgehende Aussetzung der Vorrangprüfung, die Arbeitsgenehmigungen erschwert hat, war richtig.
Lohnprüfung abschaffen
Ein jetzt noch bestehendes massives Hindernis für eine erfolgreiche Arbeitsaufnahme ist die sog. Lohn- oder Vergleichbarkeitsprüfung. Für die Erteilung der Arbeitsgenehmigung prüfen die Arbeitsagenturen vergleichbare Arbeitsbedingungen gegenüber deutschen Arbeitnehmern und legen dabei den Tariflohn oder ortsüblichen Lohn als Maßstab zugrunde. Betriebe und Willkommenslotsen berichten, dass daran oftmals die Vermittlung scheitert. Denn der Tariflohn oder ortsübliche Lohn ist nach einem Mitarbeiter mit normaler Produktivität bemessen und kann von einem Flüchtling, der häufig ohne Qualifikation und mit sehr rudimentären Deutschkenntnissen seine Arbeit beginnt, nicht erwirtschaftet werden. Hier muss der gesetzliche Mindestlohn als „unterste Haltelinie“ ausreichen, genau das soll ja schließlich seine Rechtfertigung sein.
Ein geregeltes Berufsleben ist für hundert-tausende Flüchtlinge, die längere Zeit in Deutschland bleiben werden, Voraussetzung für einen finanziell unabhängigen und in einem sozialen Umfeld stattfindenden Alltag. Hierfür muss die Politik die nötigen Rahmenbedingungen schaffen.