DEHOGA Brandenburg e.V.

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Deutsche Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen

Seit 2005 bietet der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) in Kooperation mit dem Deutschen Tourismusverband (DTV) in Ergänzung zur Deutschen Hotelklassifizierung die Deutsche Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen (G-Klassifizierung) an. Sie ermöglicht es auch kleineren Betrieben, für die viele der Kriterien der Deutschen Hotelklassifizierung, insbesondere im Tagungs-, Wellness- oder Restaurantbereich, nicht zutreffen, ihr Angebot prüfen und in eine der vier Sternekategorien einstufen zu lassen. Die Klassifizierung bildet das Leistungsspektrum des Betriebes transparent ab und signalisiert dem Gast bereits im Vorfeld, welche objektiven Kriterien das Angebot erfüllt. Dies erzeugt Transparenz, Vertrauen und Sicherheit und erhöht so die Absatzchancen.

Mario Kade, Präsident des DEHOGA Brandenburg, unterstreicht die Vorteile der G-Klassifizierung: „Die Gäste achten heute zunehmend auf Qualität. Deshalb sollten auch kleine Betriebe danach streben, bestimmte Standards zu erfüllen und diese regelmäßig prüfen zu lassen. Die Kriterien der G-Klassifizierung sind speziell auf die Gegebenheiten kleiner Betriebe abgestimmt, so dass auch sie nach den Sternen greifen und damit Gäste gewinnen können. Durch die professionelle Vermarktung der Sterne und ihre allgemeine Bekanntheit ist die G-Klassifizierung eine gute Chance, das eigene Marketing mit relativ geringem Aufwand spürbar zu verbessern.“

Die Deutsche Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen richtet sich an Beherbergungsbetriebe mit mehr als acht Gästebetten und nicht mehr als 20 Gästezimmern, die keinen Hotelcharakter aufweisen und den Begriff „Hotel“ nicht im Betriebsnamen tragen. Beantragt werden kann sie bei der GEHOGA Gesellschaft zur Förderung von Hotellerie und Gastronomie in Brandenburg mbH, die die G-Klassifizierung im Land Brandenburg im Auftrag des DEHOGA Brandenburg durchführt. Beherbergungsbetriebe, die sich klassifizieren lassen wollen, erhalten einen Erhebungsbogen, den der Betreiber ausfüllt. Im Anschluss an die Auswertung wird der Betrieb von einer Kommission besichtigt, der sowohl Vertreter des zuständigen Tourismusverbandes als auch des Gastgewerbes angehören. Auf dieser Grundlage wird der Betrieb in eine der vier möglichen Sternekategorien eingestuft. Zur Vermarktung der Klassifizierung erhält er ein Emaille-Schild, auf denen die Sterne mit einem vorangestellten „G“ abgebildet sind. Die Klassifizierung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren und kann dann neu beantragt werden.

Bereits über 650 Betriebe in Deutschland sind mit den Sternen der G-Klassifizierung ausgezeichnet worden. Damit ist die G-Klassifizierung für viele Klein- und Kleinstbetriebe der Schlüssel für ein professionelles Marketing geworden. Auf der Internetseite www.g-klassifizierung.de ist eine direkte Suche in rund 140 Ferienregionen in Deutschland möglich, um den Gästen die zielgerichtete Auswahl zu erleichte


Olaf Schöpe

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