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DEHOGA Brandenburg begrüßt Zustimmung des Bundesrates zum reduzierten Mehrwertsteuersatz

Der DEHOGA Brandenburg begrüßt die heute im Bundesrat beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer für Beherbergungsdienstleistungen. Die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Hotelübernachtungen ist ein wichtiger Schritt für Steuergerechtigkeit im Vergleich zum europäischen Ausland, zugleich ist sie ein wichtiger Impuls für die heimische Tourismuswirtschaft.

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsdienstleistungen ist in Europa die Regel, nicht die Ausnahme. In 21 von 27 EU-Mitgliedsstaaten wird der reduzierte Mehrwertsteuersatz bereits seit Jahren angewandt, wie zum Beispiel in Frankreich 5,5 Prozent, in Portugal 5,0 Prozent oder in Spanien 7 Prozent. Auch in den Anrainerstaaten Schweiz und Österreich gilt für die Hotellerie der verminderte Steuersatz: In Österreich sind es 10 Prozent, in der Schweiz sogar nur 3,6 Prozent.

„Die Unternehmen erhalten so wertvolle Handlungsspielräume, um Investitionen vorzunehmen, Mitarbeiter zu qualifizieren und auch die Preise zu senken“, sagt Mario Kade, Präsident des DEHOGA Brandenburg. Sie können in Bereiche investieren, die sich als zukunftssicher erwiesen haben, wie z.B. Rad- und Wassertourismus, Gesundheits- und Wellnessurlaub.

Insgesamt profitieren Gäste, Mitarbeiter, Zulieferer, Handwerker und nicht zuletzt der Tourismusstandort Brandenburg. Für die Branche ist dies ein wichtiger Teilerfolg.

Mario Kade betont, dass neben dem Grundbedürfnis Übernachtung auch Speisen dazu gehören müssen. Deshalb wird der DEHOGA Brandenburg weiter dafür kämpfen, auch für die Gastronomie diese Steuergerechtigkeit durchzusetzen.

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