DEHOGA Brandenburg e.V.

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Empfehlung des DEHOGA Brandenburg e. V.

Die Handlungsempfehlung kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, da die betriebliche Vielfalt zu groß ist, als dass alle Fallkonstellationen in der Handlungsempfehlung abgedeckt werden können.

Die Handlungsempfehlung soll Anregungen schaffen, über eigene Maßnahmen und Abläufe im Betrieb nachzudenken.

Gekennzeichnet ist die Betriebsausübung unter fortlaufenden Corona-Erschwernissen von der Einhaltung der definierten Abstandspflichten und den betrieblichen Vorgaben für einen hygienetechnischen Umgang mit dem Coronavirus.

Kernthema Ihrer betrieblichen Aufmerksamkeit muss die penible Einhaltung der besonderen Hygienemaßnahmen unter den erschwerten Bedingungen ausgelöst durch das Coronavirus sein.

Das heißt, Sie gehen gedanklich alle Kontaktstellen eines Gastes in Ihrem Betrieb durch, an denen der Gast durch Berührung, Gespräch o.ä. einer Infektion mit dem Virus ausgesetzt sein könnte. D.h. im Kontakt zu den Mitarbeitern, im Kontakt zur Betriebsausstattung, zur Speise oder zu anderen Gästen.

Dasselbe tun Sie für den Kontakt Ihrer Mitarbeiter untereinander und deren Kontaktpunkten zu Ihrem Betrieb und Gästen.

Überall dort, wo Sie “kritische Kontrollpunkte“ identifizieren, stellen Sie durch entsprechende Maßnahmen (Desinfektion, Abstandshaltung, Mund-Nasen-Masken o.ä.) sicher, dass eine Virusübertragung ausgeschlossen ist.

Uns ist bewusst, dass das Arbeiten unter Corona-Bedingungen allen ein Höchstmaß an Einsatz abverlangt. Sicher ist aber, wenn wir mit der Einhaltung der staatlichen Auflagen den langsamen Weg aus der Krise organisieren, die Arbeitsbedingungen für das Gastgewerbe sich auch mittelfristig wieder normalisieren werden.