DEHOGA Brandenburg e.V.

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DEHOGA Brandenburg stellt Wahlcheck zur Bundestagswahl 2017 vor!

Gastronomie und Hotellerie rücken flexibles Arbeitszeitgesetz und gleiche Steuern für Essen in den Fokus ihrer politischen Forderungen

 

Im Rahmen eines Sommerbarbecues am 10. Juli 2017 im Restaurant Schmiede 9 in Potsdam stellte der DEHOGA Brandenburg die Wahlcheckliste zur Bundestagswahl 2017 vor.

Brandenburgs DEHOGA Präsident Olaf Schöpe, u.a. Inhaber des Bio-Hotels Kolonieschänke in Burg, begrüßte Hendrik Fischer, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Energie als Vertreter der Landesregierung.

Entsprechend der positiven Entwicklung des Tourismus in Brandenburg, an der die Hotellerie und Gastronomie einen nicht zu unterschätzenden Anteil hat, unterstrich Präsident Schöpe die Forderungen der Hotellerie und Gastronomie an die Bundestagskandidaten sowie die Politik „“die Rahmen-bedingungen für unsere Branche weiter zu verbessern, damit wir mit Brandenburg und mit dem Deutschlandtourismus weiter auf Erfolgskurs bleiben.“

Im Fokus stehen die Forderungen nach ausnahmslos gleichen Steuern für Essen unabhängig von der Art der Zubereitung und vom Ort des Verzehrs sowie nach einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.

Konkret kämpft der DEHOGA für eine Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. So können Arbeitszeiten individueller und flexibler auf die Woche verteilt werden, ohne jedoch die Gesamtarbeitszeit zu verlängern.

Wir müssen die Rahmenbedingungen den Lebenswirklichkeiten anpassen und die Unternehmer nicht mit immer neuen bürokratischen Forderungen überziehen. Es geht nicht um eine Mehrarbeitszeit, wie einige mutmaßen, sondern um flexible Lösungen." betonte Schöpe.

Die Arbeitszeitkampagne von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit wird von allen Dehoga-Landesverbänden unterstützt, denn, wie Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes bei der Vorstellung der Arbeitszeitkampagne „Höchste Zeit für Wochenarbeitszeit“ im März 2017 deutlich machte, „können die Betriebe einer Dienstleistungsbranche nicht einfach aufhören zu kochen oder zu bedienen wenn eine Hochzeit länger dauert, sich der Reisebus verspätet oder das Sommerwetter zum Verweilen im Biergarten einlädt.“

Das zweite große Branchenanliegen lautet gleiche Steuern für Essen: 19 Prozent Mehrwertsteuer für die Restaurants sind ein knallharter Wettbewerbsnachteil für das Gastgewerbe, insbesondere gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel, der sein Sortiment verzehrfertiger Essensangebote signifikant ausgeweitet hat und weiterhin ausbaut, aber nur 7 Prozent Mehrwertsteuer abführen muss.

In 17 EU-Staaten wird zwischen dem Essen aus dem Supermarkt, dem Essen im Gehen, im Stehen und dem Essen im Restaurant steuerlich kein Unterschied gemacht.

"Wertschätzung die frische Zubereitung und die gesellschaftliche Anerkennung unserer Häuser als die öffentlichen Wohnzimmer der Gesellschaft, zeigt sich auch in der Steuerpolitik. Gleiche Steuern für Essen sind für unsere Branche eine Frage der Steuergerechtigkeit, der Wertschätzung und der Zukunftssicherung der Familienbetriebe und Restaurants“, erläuterte Schöpe.

Der Wahlcheck geht zur Beantwortung an die Parteizentralen und bundesweit an die Direkt- und Listenkandidaten. Alle Antworten werden online bzw. spätestens Anfang September in einem Wahlaufruf von Gastronomie und Hotellerie veröffentlicht.

Den DEHOGA-Wahlcheck finden Sie online unter: http://www.dehoga-bundesverband.de


Olaf Schöpe

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