DEHOGA Brandenburg e.V.

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DEHOGA-Brandenburg begrüßt Lockerungen der Landesregierung

Das Brandenburger Kabinett hat am 01.09.2020 weitere Anpassungen der Corona-Verordnungen verabredet. In Restaurants können bis zu sechs Gäste aus unter-schiedlichen Haushalten an einem Tisch ohne Abstand sitzen. Private und famili-äre Feierlichkeiten im privaten Wohnraum oder Garten mit mehr als 75 zeit-gleich Anwesenden sind untersagt, Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeit-gleich anwesenden Gästen bleiben bis Neujahr 2021 verboten. Wer vorsätzlich das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verweigert, muss künftig ein Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro zahlen.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Alle Brandenburgerinnen und Brandenburger sind wie bisher aufgerufen, sich verantwortungsvoll und solida-risch zu verhalten. Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln gelten fort und müssen von allen diszipliniert eingehalten werden. Unnötige Reisen besonders in Risikogebiete sowie größere Menschenansammlungen sollten vermieden wer-den.“

Lockerung der Abstandsregel in Gaststätten: Der DEHOGA-Brandenburg begrüßt besonders die Abstandsregeln in der Gasstätte: bis zu sechs Personen dürfen künftig ohne Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern an einem Tisch sitzen. Bislang mussten in Brandenburger Gaststätten Sitzgelegenheiten so positioniert werden, dass zwischen den Gästen ein Mindestabstand von 1,5 Me-tern eingehalten werden konnte. Nur für Ehe- und Lebenspartner sowie Angehö-rige des eigenen Haushalts wurden Ausnahmen gestattet. Dadurch bekommen die Unternehmen der Branchen Planungsicherheit für die nächsten Wochen: für Private Feier sowie auch für Weihnachtsfeier.

Herr Olaf Schöpe, Präsident des DEHOGA Brandenburg, äußerte sich zu den Lockerungen wie folgt:“ Ich freue mich, dass mit der neue Regelungen für unsere Branchen mehr Gestaltungspielräume geschaffen wurden, auf die aktuelle Gäs-teanfragen zu reagieren. Sechs Personen an einem Tisch entsprechen der Le-benswirklichkeit. Gleichzeitig appelliere ich an meine Kollegen/innen sowie an die Gäste, diese Chance nicht zu verspielen und die gültigen Hygiene- und Ab-standsregelungen anzuhalten. Die Klarstellung der Feierlichkeiten in privaten Wohnorten oder Garten ist ein Vertrauensbeweis für unsere Branche“.

Private Feiern die Gaststätte oder Gemeindesaal: Die Anzahl der Teilneh-menden wird hier ausschließlich über die Raumgröße in Verbindung mit dem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen bestimmt. Die Raumluft muss regelmäßig durch Frischluft ausgetauscht werden und die Personendaten der Gäste müssen für eine mögliche Kontaktnachverfolgung erfasst und für die Dauer von vier Wochen unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften aufbewahrt werden. Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen, insbesondere Konzerte und ähnliche Musikveranstaltungen, Messen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen sowie künstlerische Darbietungen jeder Art bis Neujahr 2021 untersagt. Nur für Autoki-nos, Autotheater, Autokonzerte und vergleichbare Veranstaltungen kann auf An-trag im Einzelfall das zuständige Gesundheitsamt Ausnahmen zulassen.

Bußgeld bei Verstoß gegen die Maskenpflicht: In Brandenburg müssen Per-sonen, die vorsätzlich gegen die Maskenpflicht verstoßen, mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 50 Euro rechnen. Wiederholungstätern und notorischen Maskenverweigerern drohen Bußgelder bis zu 250 Euro. Wer versehentlich keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, der Maskenpflicht dann auf Aufforderung aber umgehend nachkommt, soll kein Bußgeld zahlen müssen. Wichtig ist aber: die Mund-Nasen-Bedeckung muss immer richtig getragen werden.

COVID-19 Verordnungen: https://www.brandenburg.de/cms/detail.php/detail.php?gsid=bb1.c.677067.de

Ansprechpartner:

Olaf Lücke, Hauptgeschäftsführer

DEHOGA Brandenburg e. V., Schwarzschildstr. 94, 14480 Potsdam, Tel. 0331 8623-68 E-Mail luecke@dehoga-brandenburg.de


Olaf Schöpe

pro gastra Gastgewerbe GmbH
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03185 Peitz

Tel.: 0175 594 45 46
E-Mail: chef​[at]​pro-gastra.de

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